Referenten- und Gastdozententätigkeit
                            an Betreuungs- und Bildungseinrichtungen
                           
                          Fachvorträge 
                            mit Diskussion zu den Themen:
                             Praktische Erlebnispädagogik
                            Kommunikations- und Vermittlungstechniken 
                            Mediation und Konfliktmanagement
                            Kinder- und Jugendarbeit
                           
                          Elternvorträge:
                            
                             Fest sein ohne zu herrschen, 
                            konsequent sein ohne zu drohen  Positive Erziehung
                            
                             Strafe muss sein!, muss Strafe sein? - Vom 
                            Sinn und Unsinn von Strafen
                            
                            Haltgeben und Loslassen  Vom schwierigen 
                            Umgang mit pubertierenden Kindern
                            
                            Ausgebrannt !?  Stress und Burnout
                            Kopfleer  Vom Umgang mit Prüfungsstress
                           
                          In eigener 
                            Sache:
                            
                            Wehrdienstverweigerung in der DDR und die Bausoldatenregelung
                            Jungen Männern in der DDR flattert einige Zeit 
                            vor dem 18. Geburtstag eine Postkarte ins Haus, mit 
                            der Aufforderung zur Musterung. Die Gesetzeslage sieht 
                            bei Nichterscheinen die Zuführung durch die Volkspolizei 
                            vor. Bei der Musterung herrscht oft zur Einstimmung 
                            jener raue Kasernenhofton, der für die NVA typisch 
                            ist. Im Anschluss an die medizinischen Untersuchungen 
                            muss jeder vor die Musterungskommission treten. Die 
                            Erfüllung der Wehrpflicht gilt als "Ehrendienst 
                            für den Frieden". Dann kommt der entscheidende 
                            Moment.
                            Wer von den jungen Männern lediglich seine militärische 
                            Laufbahn auf das gesetzliche Mindestmaß der 
                            Wehrpflicht von 18 Monaten beschränken will, 
                            muss begründen, warum er nicht bereit ist, sein 
                            sozialistisches Vaterland länger als der Grundwehrdienst 
                            es vorsieht, zu verteidigen. 
                          Der Druck auf die jungen 
                            Männer ist besonders stark, wenn sie den Dienst 
                            mit der Waffe ablehnen und als sogenannte Bausoldaten 
                            ihren Wehrdienst antreten wollen. Anfang der 60er 
                            Jahre drängten insbesondere die Kirchen auf eine 
                            Möglichkeit, den Dienst an der Waffe zu verweigern 
                            und so machte die DDR-Regierung 1964 als einziges 
                            sozialistisches Land dieses Zugeständnis der 
                            besonderen Art. Die Offiziere bei der Musterung räumen 
                            zwar ein, dass die jungen Männer das gesetzliche 
                            Recht haben, einen Antrag auf den Wehrdienst als Bausoldat 
                            zu stellen, doch ob dieser genehmigt wird, liegt im 
                            Ermessen des Staates. 
                          Diese Bausoldaten-Regelung 
                            empfinden aber viele als "fauler" Kompromiss! 
                            Die Bausoldaten tragen zwar keine Waffen. sie leisten 
                            zwar statt Fahneneid ein Gelöbnis, sie tragen 
                            aber NVA-Uniformen, welche mit einem kleinen goldenen 
                            Spaten auf den Schulterstücken versehen sind, 
                            und sie unterstehen der Militärischen Gerichtsbarkeit. 
                          
                          
                            Trotz der gesetzlichen Regelung lastet ein starker 
                            Gewissensdruck auf den jungen Menschen. Nach einem 
                            Dienst als Bausoldat ist jede weitere berufliche Fortentwicklung 
                            sehr erschwert. 
                          Als Zeitzeuge und ehemaliger 
                            Bausoldat berichte ich in meinen Fachvorträgen 
                            und Erlebnisberichten über diese Regelung und 
                            den damit verbundenen Konsequenzen in der DDR.
                           
                          
                          
                          