Referenten- und Gastdozententätigkeit
an Betreuungs- und Bildungseinrichtungen
Fachvorträge
mit Diskussion zu den Themen:
Praktische Erlebnispädagogik
Kommunikations- und Vermittlungstechniken
Mediation und Konfliktmanagement
Kinder- und Jugendarbeit
Elternvorträge:
Fest sein ohne zu herrschen,
konsequent sein ohne zu drohen Positive Erziehung
Strafe muss sein!, muss Strafe sein? - Vom
Sinn und Unsinn von Strafen
Haltgeben und Loslassen Vom schwierigen
Umgang mit pubertierenden Kindern
Ausgebrannt !? Stress und Burnout
Kopfleer Vom Umgang mit Prüfungsstress
In eigener
Sache:
Wehrdienstverweigerung in der DDR und die Bausoldatenregelung
Jungen Männern in der DDR flattert einige Zeit
vor dem 18. Geburtstag eine Postkarte ins Haus, mit
der Aufforderung zur Musterung. Die Gesetzeslage sieht
bei Nichterscheinen die Zuführung durch die Volkspolizei
vor. Bei der Musterung herrscht oft zur Einstimmung
jener raue Kasernenhofton, der für die NVA typisch
ist. Im Anschluss an die medizinischen Untersuchungen
muss jeder vor die Musterungskommission treten. Die
Erfüllung der Wehrpflicht gilt als "Ehrendienst
für den Frieden". Dann kommt der entscheidende
Moment.
Wer von den jungen Männern lediglich seine militärische
Laufbahn auf das gesetzliche Mindestmaß der
Wehrpflicht von 18 Monaten beschränken will,
muss begründen, warum er nicht bereit ist, sein
sozialistisches Vaterland länger als der Grundwehrdienst
es vorsieht, zu verteidigen.
Der Druck auf die jungen
Männer ist besonders stark, wenn sie den Dienst
mit der Waffe ablehnen und als sogenannte Bausoldaten
ihren Wehrdienst antreten wollen. Anfang der 60er
Jahre drängten insbesondere die Kirchen auf eine
Möglichkeit, den Dienst an der Waffe zu verweigern
und so machte die DDR-Regierung 1964 als einziges
sozialistisches Land dieses Zugeständnis der
besonderen Art. Die Offiziere bei der Musterung räumen
zwar ein, dass die jungen Männer das gesetzliche
Recht haben, einen Antrag auf den Wehrdienst als Bausoldat
zu stellen, doch ob dieser genehmigt wird, liegt im
Ermessen des Staates.
Diese Bausoldaten-Regelung
empfinden aber viele als "fauler" Kompromiss!
Die Bausoldaten tragen zwar keine Waffen. sie leisten
zwar statt Fahneneid ein Gelöbnis, sie tragen
aber NVA-Uniformen, welche mit einem kleinen goldenen
Spaten auf den Schulterstücken versehen sind,
und sie unterstehen der Militärischen Gerichtsbarkeit.
Trotz der gesetzlichen Regelung lastet ein starker
Gewissensdruck auf den jungen Menschen. Nach einem
Dienst als Bausoldat ist jede weitere berufliche Fortentwicklung
sehr erschwert.
Als Zeitzeuge und ehemaliger
Bausoldat berichte ich in meinen Fachvorträgen
und Erlebnisberichten über diese Regelung und
den damit verbundenen Konsequenzen in der DDR.