Referenten- und Gastdozententätigkeit
an Betreuungs- und Bildungseinrichtungen

 

Fachvorträge mit Diskussion zu den Themen:
Praktische Erlebnispädagogik
Kommunikations- und Vermittlungstechniken
Mediation und Konfliktmanagement
Kinder- und Jugendarbeit

 

Elternvorträge:

„ Fest sein ohne zu herrschen, konsequent sein ohne zu drohen – Positive Erziehung“

„ Strafe muss sein!, muss Strafe sein? - Vom Sinn und Unsinn von Strafen“

„Haltgeben und Loslassen – Vom schwierigen Umgang mit pubertierenden Kindern“

„Ausgebrannt !? – Stress und Burnout“
„Kopfleer – Vom Umgang mit Prüfungsstress“

 

In eigener Sache:

Wehrdienstverweigerung in der DDR und die Bausoldatenregelung

Jungen Männern in der DDR flattert einige Zeit vor dem 18. Geburtstag eine Postkarte ins Haus, mit der Aufforderung zur Musterung. Die Gesetzeslage sieht bei Nichterscheinen die Zuführung durch die Volkspolizei vor. Bei der Musterung herrscht oft zur Einstimmung jener raue Kasernenhofton, der für die NVA typisch ist. Im Anschluss an die medizinischen Untersuchungen muss jeder vor die Musterungskommission treten. Die Erfüllung der Wehrpflicht gilt als "Ehrendienst für den Frieden". Dann kommt der entscheidende Moment.
Wer von den jungen Männern lediglich seine militärische Laufbahn auf das gesetzliche Mindestmaß der Wehrpflicht von 18 Monaten beschränken will, muss begründen, warum er nicht bereit ist, sein sozialistisches Vaterland länger als der Grundwehrdienst es vorsieht, zu verteidigen.

Der Druck auf die jungen Männer ist besonders stark, wenn sie den Dienst mit der Waffe ablehnen und als sogenannte Bausoldaten ihren Wehrdienst antreten wollen. Anfang der 60er Jahre drängten insbesondere die Kirchen auf eine Möglichkeit, den Dienst an der Waffe zu verweigern und so machte die DDR-Regierung 1964 als einziges sozialistisches Land dieses Zugeständnis der besonderen Art. Die Offiziere bei der Musterung räumen zwar ein, dass die jungen Männer das gesetzliche Recht haben, einen Antrag auf den Wehrdienst als Bausoldat zu stellen, doch ob dieser genehmigt wird, liegt im Ermessen des Staates.

Diese Bausoldaten-Regelung empfinden aber viele als "fauler" Kompromiss! Die Bausoldaten tragen zwar keine Waffen. sie leisten zwar statt Fahneneid ein Gelöbnis, sie tragen aber NVA-Uniformen, welche mit einem kleinen goldenen Spaten auf den Schulterstücken versehen sind, und sie unterstehen der Militärischen Gerichtsbarkeit.


Trotz der gesetzlichen Regelung lastet ein starker Gewissensdruck auf den jungen Menschen. Nach einem Dienst als Bausoldat ist jede weitere berufliche Fortentwicklung sehr erschwert.

Als Zeitzeuge und ehemaliger Bausoldat berichte ich in meinen Fachvorträgen und Erlebnisberichten über diese Regelung und den damit verbundenen Konsequenzen in der DDR.